Versicherung für den öffentlichen Dienst – AXA Agentur LHG

Öffentlicher Dienst

Wir versichern,was wichtig ist

Bundesweit. Professionell. Behördlich.

Öffentlicher Dienst

Spezialschutz für
ein eigenes System

Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, Beamte, Beamtenanwärter und Verwaltungsbeamte sind Teil eines weitgehend selbständigen Vergütungs-, Verrentungs- und Versicherungssystems. Nicht der gesamte soziale Sicherungsbedarf kann durch Tarifverträge abgedeckt werden.

Wir kennen diese Anforderungen genau, da wir mit der Deutschen Beamten Versicherung (DBV) zusammenarbeiten, die seit über 150 Jahren der Spezialist für den öffentlichen Dienst ist. Wir beraten Sie mit langjähriger und weitreichender Erfahrung so, dass Sie von optimalem Schutz, Versorgung und Vorsorge profitieren können.

Beratung für den öffentlichen Dienst
150+Jahre DBV-Expertise
für den ÖD
Vorteile

Maßgeschneidert für besondere Risiken

Der öffentliche Dienst birgt bestimmte Risiken, die von anderen Berufsgruppen abweichen können. Beispielsweise können Beschäftigte im Rettungsdienst, bei der Polizei oder im Feuerwehrwesen mit erhöhten körperlichen Risiken konfrontiert sein. Unsere maßgeschneiderten Versicherungslösungen decken genau diese Risiken angemessen ab.

Absicherung von Haftungsrisiken

Schutz bei Schadensersatzansprüchen aus dienstlichen Handlungen.

Schutz bei Dienstunfähigkeit

Finanzielle Sicherheit, wenn der Dienst nicht mehr ausgeübt werden kann.

Beihilfeversicherung

Ergänzt das Beihilfesystem für umfassenden Schutz bei medizinischen Behandlungen.

Dienstreise- und Unfallschutz

Absicherung bei Unfällen und Vorfällen während der Dienstreise.

Die Tariflandschaft zwischen TVöD, TV-L und BAT bringt teilweise unterschiedliche Bezahlungen und Sozialleistungen für gleiche Tätigkeiten mit sich. Deshalb haben die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst auch einen speziellen Anspruch an ihre zusätzliche private Absicherung. Hierfür bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an.

Leistungen

Welche Leistungen bieten wir dem Öffentlichen Dienst?

Wir kennen uns in der Absicherung des Öffentlichen Dienstes bestens aus und beraten Sie so, dass Sie auf allen Stationen Ihres beruflichen Weges optimal abgesichert sind.

Diensthaftpflichtversicherung

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können durch ihre beruflichen Tätigkeiten mit Haftungsrisiken konfrontiert werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet Schutz bei Schadensersatzansprüchen, die aus dienstlichen Handlungen resultieren können. Wir beraten Sie zielgruppenspezifisch und genau so, wie es zu Ihnen passt.

Dienstunfähigkeits- & Berufsunfähigkeitsversicherung

Der öffentliche Dienst regelt Dienstunfähigkeit mit wenig Spielraum für individuelle Härtefälle. Eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung kann finanzielle Sicherheit bieten, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung Ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Dienstreiseversicherung

Wenn Sie als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst häufig dienstlich unterwegs sind, kann eine spezielle Dienstreiseversicherung Schutz bei Unfällen oder anderen Vorfällen während der Dienstreise gewährleisten.

Krankenversicherung & Beihilfeversicherung

Viele Beamte sind im Rahmen eines Beihilfesystems krankenversichert, bei dem der Arbeitgeber einen Teil der medizinischen Kosten übernimmt. Eine spezielle Beihilfeversicherung ergänzt dieses System und bietet umfassenden Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen.

Berufsgruppen

Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst

Jede Station Ihres beruflichen Weges bringt eigene Anforderungen mit. Wir begleiten Sie und passen Ihre Absicherung genau an Ihre aktuelle Lebenssituation an.

Beamtenanwärter sind nicht rentenversicherungspflichtig. Beamte auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten sie keine Versorgungsleistungen.
Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sind nicht rentenversicherungspflichtig. Beamte erhalten im Ruhestand sogenannte Versorgungsbezüge. Die Höhe orientiert sich an den ruhegehaltfähigen, also den letzten Dienstbezügen und der gesamten Dauer des Beamtenverhältnisses. Derzeit beträgt die Höchstversorgung 71,75 Prozent.
Verwaltungsbeamte verantworten häufig große finanzielle Volumina und treffen weitreichende Entscheidungen. Für Schäden, die im Zusammenhang mit dieser Arbeit entstehen können, haftet der Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Verwaltungsbeamte in Regress nehmen, also bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt haftbar machen. Das kann erhebliche finanzielle Folgen haben, die man mit einer Berufshaftpflichtversicherung abdecken kann.
Lehramtsanwärter und Referendare, Beamte auf Probe, Angestellte bis hin zu Beamten auf Lebenszeit sind die Stationen, die Lehrkräfte in ihrer Karriere durchlaufen können. Die Ansprüche an eine Absicherung verändern sich mit Blick auf Krankenversicherung, Diensthaftpflicht, Dienstunfähigkeitsversicherung sowie individuelle Unfall- und Pflegelösungen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und passen Ihre Absicherung genau an Ihre aktuelle Lebenssituation an.
Krankheitsfälle, Gefahrensituationen, psychische Belastung und unvorhersehbare Risiken bestimmen den Alltag von Beamten, die die Sicherheit von Land und Bevölkerung gewährleisten. Spezielle Risiken sichern wir mit Privat- und Diensthaftpflichtversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen bis hin zur Dienstunfähigkeit ab.
Soldaten sind häufig wohnortfern eingesetzt, reisen entsprechend viel und tragen hohe Verantwortlichkeiten. Auslandseinsätze erfordern neben der eigenen Absicherung auch einen Schutz für die Angehörigen. Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich als Soldat mit freier Heilfürsorge durch den Dienstherrn den Einstieg in eine private Krankenversicherung nach dem Ende Ihrer Dienstzeit. Eine Pflegepflichtversicherung ist für Soldaten Pflicht, weil sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mit abgedeckt ist. Die truppenärztliche Versorgung kann im Ausland, bei Sehhilfen oder für einen Zahnersatz mit einer privaten Zusatzversicherung aufgestockt werden.
Für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst gelten in der Regel die Tarifverträge. Aber nicht der gesamte soziale Sicherungsbedarf kann durch Tarifverträge abgedeckt werden. Wir bieten Ihnen Lösungen für einen ergänzenden sozialen Sicherungsbedarf. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss für alle Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, denn für sie besteht keine gesetzliche Absicherung. Die ganzheitliche Absicherung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ist ein komplexes Thema, das außerdem einem regelmäßigen Wandel unterliegt. Wir sind für Sie am Ball, kennen Anpassungen und Regelungen und beraten Sie individuell und zielführend.