Öffentlicher Dienst
Warum spezielle Versicherung für den Öffentlichen Dienst?
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst, Beamte, Beamtenanwärter und Verwaltungsbeamte, sind Teil eines weitgehend selbständigen Vergütungs-, Verrentungs- und Versicherungssystems. Nicht der gesamte soziale Sicherungsbedarf kann durch Tarifverträge abgedeckt werden. Es gibt spezifische Merkmale und Anforderungen, die eine maßgeschneiderte Versicherungsabdeckung erforderlich machen, um die Bedürfnisse und Risiken dieser Berufsgruppe angemessen absichern zu können.
Wir kennen diese Anforderungen genau, da wir mit der Deutschen Beamten Versicherung, die seit über 150 Jahren der Spezialist für den öffentlichen Dienst ist, zusammenarbeiten. Wir beraten Sie mit langjähriger und weitreichender Erfahrung so, dass Sie von optimalem Schutz, Versorgung und Vorsorge profitieren können.
Vorteile
Der öffentliche Dienst birgt bestimmte Risiken, die von anderen Berufsgruppen abweichen können. Beispielsweise können Beschäftigte im Rettungsdienst, bei der Polizei oder im Feuerwehrwesen mit erhöhten körperlichen Risiken konfrontiert sein. Unsere maßgeschneiderten Versicherungslösungen decken genau diese Risiken angemessen ab.
- Absicherung von Haftungsrisiken
- Schutz bei Dienstunfähigkeit
- Beihilfeversicherung für medizinische Behandlungen
- Dienstreise- und Unfallschutz
Wir kennen uns in der Absicherung des Öffentlichen Dienstes bestens aus und beraten Sie so, dass Sie auf allen Stationen Ihres beruflichen Weges optimal abgesichert sind.
Die Tariflandschaft zwischen TVöD, TV-L und BAT bringt teilweise unterschiedliche Bezahlungen und Sozialleistungen für gleiche Tätigkeiten mit sich. Deshalb haben die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst auch einen speziellen Anspruch an ihre zusätzliche private Absicherung. Hierfür bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an.
Welche Leistungen bieten wir dem Öffentlichen Dienst?
Diensthaftpflichtversicherung
Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst können durch ihre beruflichen Tätigkeiten mit Haftungsrisiken konfrontiert werden. Eine Diensthaftpflichtversicherung bietet Schutz im Falle von Schadensersatzansprüchen, die aus dienstlichen Handlungen resultieren können. Die Risiken im Öffentlichen Dienst variieren. Wir beraten Sie zielgruppenspezifisch und genau so, wie es zu Ihnen passt.
Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung
Der öffentliche Dienst regelt Dienstunfähigkeit mit wenig Spielraum für individuelle Härtefälle. Eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung kann den Mitarbeitern im öffentlichen Dienst finanzielle Sicherheit bieten, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Verletzung ihren Dienst nicht mehr ausüben können.
Dienstreiseversicherung
Wenn Sie als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst häufig dienstlich unterwegs sind, kann eine spezielle Dienstreiseversicherung Schutz bei Unfällen oder anderen Vorfällen während der Dienstreise gewährleisten.
Krankenversicherung und Beihilfeversicherung
Viele Beamte sind im Rahmen eines Beihilfesystems krankenversichert, bei dem der Arbeitgeber einen Teil der medizinischen Kosten der Mitarbeiter übernimmt. Eine spezielle Beihilfeversicherung ergänzt dieses System und bietet umfassenden Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen.
Berufsgruppen im Öffentlichen Dienst
Beamtenanwärter
Beamtenanwärter sind nicht rentenversicherungspflichtig. Beamter auf Widerruf haben bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch. Das heißt, sie werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Da in der Regel bei Beamten auf Widerruf die vorgeschriebene fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt ist, erhalten sie keine Versorgungsleistungen.
Beamte
Beamte, Richter, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sind nicht rentenversicherungspflichtig. Beamte erhalten im Ruhestand sogenannte Versorgungsbezüge. Die Höhe orientiert sich an den ruhegehaltfähigen, also den letzten Dienstbezügen und der gesamten Dauer des Beamtenverhältnisses. Derzeit beträgt die Höchstversorgung 71,75 Prozent.
Verwaltungsbeamte
Verwaltungsbeamte verantworten häufig große finanzielle Volumina und treffen weitreichende Entscheidungen. Für Schäden, die im Zusammenhang mit dieser Arbeit entstehen können, haftet der Dienstherr. Im Rahmen der sogenannten Amtshaftung (§ 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG) kann der Dienstherr Verwaltungsbeamte in Regress nehmen, also bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung unbeschränkt haftbar machen. Das kann erhebliche finanzielle Folgen haben, die man mit einer Berufshaftpflichtversicherung abdecken kann.
Lehrer
Lehramtsanwärter und Referendare, Beamten auf Probe, Angestellte bis hin zu Beamten auf Lebenszeit sind die Stationen, die Lehrkräfte in Ihrer Karriere durchlaufen können. Die Ansprüche an eine Absicherung verändern sich mit Blick auf Krankenversicherung, Diensthaftpflicht, Dienstunfähigkeitsversicherung sowie individuelle Unfall- und Pflegelösungen. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg und passen Ihre Absicherung genau an Ihre aktuelle Lebenssituation an.
Polizei, Zoll, Feuerwehr, Justiz
Krankheitsfälle, Gefahrensituationen, psychische Belastung und unvorhersehbare Risiken bestimmen den Alltag von Beamten, die die Sicherheit von Land und Bevölkerung gewährleisten. Spezielle Risiken sichern wir mit Privat- und Diensthaftpflichtversicherungen, Kranken- und Unfallversicherungen bis hin zur Dienstunfähigkeit ab.
Soldaten
Soldaten sind häufig wohnortfern eingesetzt, reisen entsprechend viel und tragen hohe Verantwortlichkeiten. Auslandseinsätze erfordern neben der eigenen Absicherung auch einen Schutz für die Angehörigen.
Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich als Soldat mit freier Heilfürsorge durch den Dienstherrn den Einstieg in eine private Krankenversicherung nach dem Ende ihrer Dienstzeit.
Eine Pflegepflichtversicherung ist für Soldaten Pflicht, weil sie nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mit abgedeckt ist.
Die truppenärztliche Versorgung kann im Ausland, bei Sehhilfen oder für einen Zahnersatz mit einer privaten Zusatzversicherung aufgestockt werden.
Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst
Für Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst gelten ind er Regel die Tarifverträge. Aber nicht der gesamte soziale Sicherungsbedarf kann durch Tarifverträge abgedeckt werden. Wir bieten Ihnen Lösungen für einen ergänzenden sozialen Sicherungsbedarf. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss für alle Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, die nach dem 01.01.1961 geboren wurden, denn für sie besteht keine gesetzliche Absicherung.
Die ganzheitliche Absicherung von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ist ein komplexes Thema, das außerdem einem regelmäßigen Wandel unterliegt. Wir sind für Sie am Ball, kennen Anpassungen und Regelungen und beraten Sie individuell und zielführend.
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AXA Regionalvertretung Land & Giebels Versicherungen und Immobilien GmbH
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