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Risiko Dienstunfähigkeit - wie viel Kraft steckt noch in der Lehrkraft?

Mit der Vorstellung von einer überbezahlten Halbtagsstelle hat das Lehramt heute nichts zu tun. 
Der Berufsalltag als Lehrkraft ist ziemlich anstrengend – in physischer, vor allem aber in psychischer Hinsicht. Der von Schulleitung und Eltern geforderte persönliche Einsatz zehrt zudem immer mehr an den Kräften. Es häufen sich die Meldungen über völlig überlastete Menschen im Lehrerberuf.

Viele Stressfaktoren wirken sich negativ auf das Wohlbefinden und die Gesundheit aus. Vor allem psychische, stressbedingte Erkrankungen treten bei Lehrkräften gehäuft auf.

Über die letzten Jahre stiegen die Krankschreibungen aufgrund eines Burnout-Syndroms oder anderen psychischen Überbelastungen bei Lehrerinnen und Lehrern weiter an. Viele Studien deuten darauf hin, dass Angehörige dieser Berufsgruppe überdurchschnittlich oft an emotionaler Erschöpfung leiden. Auffällig ist bei Lehrkräften auch die hohe Quote von Prüfungen der Dienstfähigkeit.
Schlimmstenfalls können langwierige Erkrankungen zur Frühpensionierung führen. Die ist unter Beamten im Lehrberuf leider kein seltener Fall. Über 50 Prozent treten krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand!
Von Dienstunfähigkeit spricht  man, wenn ein Beamter seinen Dienst aufgrund von körperlichen, psychosomatischen oder psychischen Erkrankungen nicht mehr ausführen kann. Sie tritt auch ein, wenn ein Beamter innerhalb eines halben Jahres aus gesundheitlichen Gründen länger als drei Monate ausfällt und in den folgenden sechs Monaten nicht in den Dienst zurückkehren kann.

Vorschläge und Angebote zur Prävention gibt es reichlich. Sie reichen von professioneller Supervision über Sport und Bewegung bis hin zum Classroom-Management.

Wird trotzdem eine Dienstunfähigkeit festgestellt, sollten Betroffene möglichst rasch mithilfe der behandelnden Ärzte eine teilweise oder vollständige Dienstfähigkeit wiederherstellen. Das erfordert übrigens auch die beamtenrechtliche Dienstpflicht. Sollte die Dienstunfähigkeit dagegen länger andauern, droht den Beamten die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Gerade bei noch verhältnismäßig jungen Lehrkräften ist dies mit erheblichen Einschnitten beim Ruhe- und Pensionsgehalt verbunden.

Um das finanzielle Risiko möglichst gering zu halten, sollten Verbeamtete daher eine entsprechende Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer*innen abschließen. Somit können sie sich im Krankheitsfall gegen entstehende Versorgungslücken versichern. 
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bietet nur dann einen umfassenden Schutz, wenn sie auch eine passende Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Wer für berufsunfähig erklärt worden ist, kann theoretisch dennoch arbeiten. 
Die Bedingungen für einen anderweitigen Einsatz sind, dass die neue Stelle unter den Bereich des gleichen Dienstherrn fällt und Sie in etwa das gleiche Gehalt beziehen. Natürlich müssen Sie in diesem Job den Gesundheitsanforderungen entsprechen. Das bedeutet, dass gegebenenfalls eine minderwertige Stelle angenommen werden muss und Sie somit keine Rente aus der Dienstunfähigkeit beziehen können. Dem ist jedoch durch die Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte vorzubeugen. Die AXA sichert Sie umfassend ab. LHG berät Sie optimal. 
Denn wir versichern, was wichtig ist.

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